Regelungen für den
Fahrschulbetrieb während
der Coronapandemie

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13. Februar im Jahre 2021

Hallo Ihr Lieben,
wir haben gute und nicht so gute Neuigkeiten.
Nehmen wir erst die nicht so guten:
Der Lockdown ist bis mindestens 07.März 2021 verlängert.
Die guten Neuigkeiten sind:
1. Die Renovierung ist abgeschlossen
und so haben wir das Büro, unter Einhaltung der
geltenden Hygiene- und Abstandsregeln,
wieder geöffnet.
Bitte immer nur einzelne Personen oder ein Haushalt
in der Fahrschule und jeder trägt bitte eine FFP2-Maske.
Seit Dienstag den 2. Februar.2021 sind wir, zu den üblichen Zeiten, wieder persönlich für Euch ansprechbar.
Wir bieten jetzt auch 1x wöchentlich,
immer Donnerstags ab 19 Uhr,
Online-Theorie an.
Wer daran teilnehmen möchte, melde sich bitte bis Mittwoch Abend 20 Uhr, per Email oder Handy. Daraufhin versenden wir eine E-mail mit Arbeitsmaterial und weiteren Details.
Schon mal vorab es wird ZOOM benötigt.

13. Dezember im Jahre 2020

Lockdown 16.12.2020 - 10.01.2021

Wie Viele bestimmt schon mitbekommen haben,
wird es ab Mittwoch einen weiteren Lockdown geben.
Diesen unterstützen wir natürlich,
damit die Kontakte auf ein Mindestmass reduziert werden. Deswegen werden wir auch schon ab Montag
keine Fahrstunden mehr fahren.
Am Dienstag, den 15.12. wird das Büro nochmal geöffnet sein,
um Fragen zu beantworten,
Anmeldungen oder Beratungen zu machen
und evtl. noch Geschenkgutscheine zu erwerben ;-).
Auch die Theorie wird am 15.12. zum letzten Mal
für dieses Jahr stattfinden.
Der Lockdown wird mindestens
vom 16.12.20 bis zum 10.1.2021 sein.
Er kann auch noch verlängert werden. Darüber werden wir dann im Januar informieren. Wir schaffen das Gemeinsam :-)

12. Dezember im Jahre 2020

Der nächste harte Lockdown steht uns bevor.
Das bedeutet für uns, daß wir mindestens bis
einschließlich 10. Januar unseren Betrieb einstellen.

01. Mai 2020 19:55Uhr

Ab Montag den 4. Mai dürfen wir 6 Personen im Theorieunterricht begrüßen.

23. April 2020 19:15Uhr

Hurra!! Es ist geschafft! Das Landesgesundheitsamt hat seinen Erlaß, der den Fahrschulen die Wiederaufnahme des Betriebes erlaubt, soeben veröffentlicht.

Dieser Erlaß gilt zunächst bis zum dritten Mai und wird dann hoffentlich verlängert. Er beinhaltet sehr strenge Verhaltens-, Abstands-, und Hygieneregeln. Unsere Fahrzeuge und unser Schulungsraum werden in den herrlichsten Noten der desinfizierenden Alkohole duften.

Zum Unterricht -Theorie und Praxis-, sowie für alle Angelegenheiten die Ihr mit unserer Bürokraft erledigen wollt, bringt bitte, falls vorhanden, eine Mund-Nasen-Bedeckung mit. Wir werden selber einige Masken zur Verfügung zu stellen. Ihr dürft euch dann bemühen eine zu bekommen, die nicht rosa und flauschig ist.

22. April 2020

Es gibt anscheinend ein paar Missverständnisse und Irritationen! Die Medien schreiben, daß Fahrschulen in NRW seit Montag wieder arbeiten dürfen.

Die Entscheidungshoheit über die Wiederaufnahme des Fahrschulbetriebes liegt jedoch beim Landesgesundheitsamt!

Einige Straßenverkehrsämter haben bereits eine allgemeine Genehmigung zur Wiederaufnahme des Schulungsbetriebes erteilt, damit nicht jede einzelne Fahrschule ihren eigenen Antrag stellen muß. Jetzt Achtung!!! Diese Genehmigung gilt nur in Verbindung mit geeigneten Hygienemaßnahmen.

Was geeignete Hygienemaßnahmen sind, darüber besteht scheinbar noch keine Einigkeit. So gilt es für uns alle noch abzuwarten bis das OK vom Coronakrisenstab des Landesgesundheitsamtes kommt. Schaut man in die anderen Bundesländer, so ist bei denen von Weiterbetrieb der Fahrschulen noch keine Rede.

Bedenkt bitte auch, daß es sich bei solchen Beschlüssen immer um allgemeingültige Regeln handelt. Das bedeutet, daß den zuständigen Entscheidungsträgern eine große Verantwortung auferlegt ist.

Daher bitten wir um Euer Verständis und Geduld zusammen mit uns auf das OK zu warten, auch wir scharren mit den Hufen und freuen uns darauf endlich wieder mit Euch fahren zu dürfen!!!

21. April 2020

Eine große Scheibe aus Acryylglas ist bestellt und soll morgen, am Mittwoch geliefert werden. Damit hätten wir schon mal eine Verkleinerung des Infektionsrisikos fürs Büro erreicht.

Große Sorge bereiten uns die möglichen Folgen einer Infektion während der Fahrstunden.

19. April 2020

Auch wir wollen möglichst bald wieder unseren Schulungsbetrieb aufnehmen. Wie das unter den Bedingungen des gegenseitigen Infektionsschutzes vonstatten gehen wird, ist noch nicht abschließend geklärt.
Fest steht wohl, daß wir, aufgrund der Abstands- und Hygieneregeln, nur maximal vier Schülern gleichzeitig die Teinahme am Theorieunterricht gestatten dürfen.
Wir werden dafür unseren Theorieplan um einige Termine ergänzen, Euch bitten, daß sich jeder meldet und wir gemeinsam eure persönlichen Termine für den Theoriunterricht verbindlich festlegen.
Dazu kommt wahrscheinlich die Pflicht zur Handreinigung vor Unterrichtsbeginn und das Tragen von Mund-Nase-Masken. Die können wir ggf. stellen.
Falls man es uns vorschreiben sollte, so können wir sogar kontaktloses Fiebermessen durchführen.
Über mögliche Maßnahmen zur Umsetzung des Infektionsschutzes während der praktischen Ausbildung, besonders im Auto, ist uns zur Stunde noch nichts bekannt.