Klasse A1
Krafträder (Leichtkrafträder)
Zweiräder, auch mit Beiwagen
mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
einer Motorleistung von
nicht mehr als 11 kW
und einem Verhältnis der Leistung zur Leermasse von max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
(bisher Klasse B)
mit symmetrisch angeordneten Rädern,
einem Hubraum von mehr als 50 cm³
(bei Verbrennungsmotoren) oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter:
16 Jahre
Voraussetzungen:
Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Befristung:
Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Klasse AM