A2
Ablauf der
Ausbildung

Krafträder
Zweiräder, auch mit Beiwagen

mit einer Motorleistung von
nicht mehr als 35 kW,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist.
Einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

Mindestalter:
18 Jahre

Voraussetzungen:
Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Befristung:
Klasse A2 ist unbefristet gültig.

Einschluss:
Klasse A1 und M

Hinweis:

Bei Besitz der Klasse A1
von mindestens 2 Jahren
ist für den Aufstieg zu A2 nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Jedoch, hat man sich vorher,
einem Fahrlehrer gegenüber, als prüfungsreif
zu erweisen.
(Stufenführerschein)

Besitzstand:
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2,
die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde,
dürfen im Inland weiterhin gedrosselte Krafträder führen, die ursspünglich eine Leistung von mehr als 70 kW haben.