B196
Ablauf der
Fahrerschulung

Motorräder der Klasse A1
auch mit einem Beiwagen

Mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm
und einem Verhältnis von Motorleistung zur Leermasse von bis zu 0,1kw/kg.

Mindestalter:
25 Jahre

Voraussetzungen:
Vorbesitz
der Klasse B
für mindestens 5 Jahre

Befristung:
Klasse B mit Schlüsselzahl 196
ist unbefristet gültig

Hinweis:
Es bedarf keiner Fahrprüfung.
Die Berechtigung wird erworben,
durch eine Fahrerschulung,
in einer Fahrschule,
durch einen Fahrlehrer.
Auf Antrag und nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung, beim zuständigen Straßenverkehrsamt, wird ein neuer Kartenführerschein, mit der Schlüsselzahl "196" von der Bundesdruckerei in Berlin, hergestellt.
Die Berechtigung gilt nur im Inland!!!
Es gibt keine Möglichkeit
zum Aufstieg auf A2!