Fahrzeuge der Klasse B
in Kombination mit einem Anhänger
Mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
und nicht mehr als 3500kg,
einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination
von nicht mehr als 7000 kg
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF 17)
Voraussetzungen:
Vorbesitz
der Klasse B
ist Voraussetzung
Befristung:
Klasse BE
ist unbefristet gültig
Einschluss:
Klasse L und AM
Hinweis:
Für Kombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich. Bei diesen Kombinationen handelt es sich um kleine Sattelkraftfahrzeuge.Diese sehen nicht nur aus wie echte Lkw, sie sind auch mit echter Lkw-Technik ausgestattet, in der Klasse - B - Ausbildung wird davon nichts vermittelt.